Rechtsprechung
BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Verfahrensmangel - formgerechte Bezeichnung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Bezeichnung eines Verfahrensmangels
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Verfahrensmangel - formgerechte Bezeichnung
- ra.de
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Verfahrensmangel - formgerechte Bezeichnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 160a Abs. 2 S. 3
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 28.04.2009 - S 18 P 48/07
- LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - L 10 P 4/09
- BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B
Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist nur dann formgerecht bezeichnet, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem muss dargelegt werden, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14) .
- BSG, 26.05.2000 - B 2 U 90/00 B
Freie richterliche Beweiswürdigung bei ärztlichen Gutachten aus dem …
Auszug aus BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B
a) Die Klägerin hat zwar eine Entscheidung des 2. Senats des BSG vom 26.5.2000 - B 2 U 90/00 B - benannt, von der das LSG im angefochtenen Urteil abgewichen sein soll, und dazu ausgeführt, dort (und in - nicht näher bezeichneten - anderen Entscheidungen des BSG) finde sich der Rechtssatz, dass "nicht als gerichtliche Sachverständigengutachten erstellten ärztliche Gutachten" ein geringerer Beweiswert zukomme als einem in gerichtlichem Auftrag angefertigten ärztlichen Gutachten. - BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B
Darüber hinaus muss der behauptete Verfahrensmangel auch tatsächlich vorliegen (so schon BSGE 1, 150, 151;… allg Meinung - vgl Krasney/Udsching, aaO, RdNr 136 mit zahlreichen Nachweisen) .