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   BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B   

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BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B (https://dejure.org/2010,26901)
BSG, Entscheidung vom 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B (https://dejure.org/2010,26901)
BSG, Entscheidung vom 26. April 2010 - B 3 P 5/10 B (https://dejure.org/2010,26901)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Bezeichnung eines Verfahrensmangels

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Verfahrensmangel - formgerechte Bezeichnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Verfahrensmangel - formgerechte Bezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 160a Abs. 2 S. 3
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).

    Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist nur dann formgerecht bezeichnet, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem muss dargelegt werden, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14) .

  • BSG, 26.05.2000 - B 2 U 90/00 B

    Freie richterliche Beweiswürdigung bei ärztlichen Gutachten aus dem

    Auszug aus BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B
    a) Die Klägerin hat zwar eine Entscheidung des 2. Senats des BSG vom 26.5.2000 - B 2 U 90/00 B - benannt, von der das LSG im angefochtenen Urteil abgewichen sein soll, und dazu ausgeführt, dort (und in - nicht näher bezeichneten - anderen Entscheidungen des BSG) finde sich der Rechtssatz, dass "nicht als gerichtliche Sachverständigengutachten erstellten ärztliche Gutachten" ein geringerer Beweiswert zukomme als einem in gerichtlichem Auftrag angefertigten ärztlichen Gutachten.
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 26.04.2010 - B 3 P 5/10 B
    Darüber hinaus muss der behauptete Verfahrensmangel auch tatsächlich vorliegen (so schon BSGE 1, 150, 151; allg Meinung - vgl Krasney/Udsching, aaO, RdNr 136 mit zahlreichen Nachweisen) .
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